Auf Augenhöhe

SICHERHEIT DURCH DIALOG. Die Apotheke muss exakt das abgeben, was ärztlich verschrieben ist. Sie kann aber Rücksprache mit den Ärzt*innen halten und sich mit ihrer Expertise einbringen – im Sinne der Patient*innen.

Text: Greta Lun | Illustration: shutterstock.com / lemono / Rytanna Foto Mösslacher: Alexandra Kromus


An dieser Stelle gibt Julia Mösslacher, PhD, Gastprofessorin für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Ratschläge zu einem Thema rund um die magistrale Zubereitung.

Ein Wirk- oder Hilfsstoff ist nicht verfügbar, die Verschreibung unleserlich oder fehlerhaft – das kann im Apothekenalltag schon einmal vorkommen. „Im Gesetz ist klar festgehalten, dass magistrale Zubereitungen der Verschreibung entsprechen müssen“, erklärt Julia Mösslacher, PhD. Bei Unklarheiten oder Bedenken dürfe das Arzneimittel nicht hergestellt bzw. auch ein fertiges Medikament nicht abgegeben werden, bis die Unklarheit beseitigt ist.


WAS IST, WENN ÄRZT*INNEN NICHT ERREICHBAR SIND?
Eine Aut-idem-Regelung gibt es in Österreich nicht, wohl aber den Notfallparagrafen. „Er berechtigt Apothekerinnen und Apotheker dazu, in besonderen Notfällen Arzneimittel ohne Rezept abzugeben – jedoch nur in der kleinsten Packungsgröße“, führt Mösslacher aus. Mehr noch: Die Apotheken seien laut Kommentar zu diesem Paragrafen 6 des Rezeptpflichtgesetzes sogar dazu verpflichtet, so zu handeln: „Denn wer ein Arzneimittel dringend benötigt, darf nicht unversorgt bleiben.“ Das gibt Apotheken einen gewissen Handlungsspielraum, wenn Dringlichkeit gegeben und der Arzt oder die Ärztin nicht erreichbar ist – damit etwa die Dauermedikation ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann.

BRAUCHT ÖSTERREICH EINE AUT-IDEM-REGELUNG?
Für viele Medikationen gibt es wirkstoffgleiche Präparate, und ein Wechsel auf Generika könnte auch die Kosten im Gesundheitssystem senken – ein häufiges Argument dafür. „Eine Aut-idem-Regelung wurde schon kontrovers diskutiert“, so Mösslacher. Mehr Handlungsspielraum für die Apotheken wäre in einigen Fällen praktisch, würde aber auch den Beratungsbedarf erhöhen. „Der Patient oder die Patientin muss erst überzeugt werden, dass die Ersatzmedikation genauso wirksam ist wie das verschriebene Mittel. Unsicherheiten können sich entsprechend auf die Therapie-Adhärenz auswirken.“ Da es aber Hinweise darauf gibt, dass sich ein Präparatetausch bei manchen Indikationen ungünstig auswirken kann, müsste man in jedem Fall Ausnahmen von der Aut-idem-Regelung schaffen. „Selbstverständlich würde aber auch Österreich von erweiterten Verschreibungsrechten für die Apotheke profitieren – in anderen Ländern sind diese Modelle schon sehr erfolgreich“, so Mösslacher.


WIE GELINGT DIE KOMMUNIKATION MIT ÄRZT*INNEN?
„Ich habe immer gute Erfahrungen gemacht. Überzeugungsarbeit im eigentlichen Sinne war nie nötig“, berichtet Mösslacher und rät dazu, kurz das Problem zu schildern und gleich einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Manchmal gehe es um die Verfügbarkeit, manchmal um die Verträglichkeit, manchmal darum, dass ein bestimmter Rohstoff in der magistralen Zubereitung nicht mehr verwendet wird, was Ärzt*innen oft nicht wissen. „Das Gespräch sollte immer konstruktiv und auf Augenhöhe sein. Das heißt aber auch, dass man es akzeptiert, wenn keine Änderung gewünscht wird.“

Blick über den Tellerrand
Andere Länder geben Apotheken mehr Spielraum in der Abgabe:

  • Deutschland kennt eine Aut-idem-Regelung. Statt des verordneten Mittels dürfen Apotheker*innen ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat abgeben – in den meisten Fällen, denn es gibt Ausnahmen.
  • Großbritannien erlaubt Apotheker*innen, sich als „independent prescribers“ zu qualifizieren, was sie dazu berechtigt, alle zugelassenen Arzneimittel innerhalb des eigenen Kompetenzrahmens zu verschreiben.
  • Frankreich ermächtigt Apotheker*innen seit 2024, ausgewählte Antibiotika ohne Rezept abzugeben, sofern ein in der Apotheke durchgeführter Schnelltest positiv ausfällt und ein Schulungsprogramm absolviert wurde.
  • Kanada berechtigt Apotheken in manchen Provinzen, chronische Erkrankungen wie Hypertonie zu behandeln, Präparate zu tauschen und Folgeverschreibungen vorzunehmen.