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FAQs Gratis-Wohnzimmertests

bedarfsgerechte Bestellungen für Apotheken ab 6.4.21

Wie kann ich die Gratis-Selbsttests zur Abgabe an die Bevölkerung bestellen?
Über die PZN 545222 1 GRATIS AGT 5ER SET 100ST (=500 Tests) kann wie gewohnt elektronisch (über DFÜ) bestellt werden.
Es kann immer ein Vielfaches der PZN (=500 Tests) bestellt werden, dh auch mehrmals pro Woche (in Summe je Woche höchstens 5.000 Tests).
Die Bestellung kann aus aktions-organisatorischen Gründen nur bei EINEM Großhandel erfolgen.

Woher weiß ich, bei welchem Großhändler ich die Ware bestellen kann?
Die Zuteilung, welche Apotheke von welchem Großhändler beliefert wird, erfolgte durch die PHAGO. Dies soll möglichst durch den Hauptlieferanten erfolgen, kann aber nicht immer garantiert werden.
Herba Chemosan hat bereits jene Apotheken, die von uns beliefert werden, mittels „Sonderinfo: Gratistests an Bevölkerung (Wohnzimmertests)“ am 02.04.2021 per Email informiert (bitte suchen Sie nach dem Absender info@herba-chemosan.at in Ihrem Posteingang oder evtl Spam-Ordner).

Was kosten die Tests für die Apotheke?
Die Tests sind grundsätzlich gratis.
Es wird vom Großhandel eine mit der Apothekerkammer vereinbarte Distributionsgebühr von EUR 150,- je 1x PZN 545222 1 GRATIS AGT 5ER SET 100ST (=500 Tests) verrechnet.
 

Welche Tests erhalte ich?
Je nach Verfügbarkeit der Ware werden folgende Produkte ausgeliefert: Joysbio, Clungene, Realy Novel oder Vivadiag
Es liegt nicht im Einflussbereich der Apotheken/Öster. Apothekerkammer, welche Ware zur Auslieferung kommt. Die Zuteilung an die Großhändler erfolgt durch die BBG.

Wie viele Tests kann ich bestellen?
In der Woche vom 6.4.-10.4. kann eine Maximalmenge von 5.000 Tests (2.500 Tests je Filialapotheke) bestellt werden – vorbehaltlich Verfügbarkeit von Ware. Diese Menge gilt auch für die Folgewochen.
Apotheken müssen nicht die 5.000 Stk auf einmal bestellen – die Ware kann innerhalb einer Kalenderwoche unter Einhaltung der Mindestmenge GRATIS AGT 5ER SET 100 ST (=500 Tests) je nach Bedarf bestellt werden.
Es muss nicht die volle Menge von 5.000 Stk (2.500 Tests je Filialapotheke) abgenommen werden.
Die Maximalmenge wird von der Öster. Apothekerkammer jede Woche neu festgesetzt und ist im System bei Herba Chemosan je Apotheke hinterlegt.
Bei Unterschreiten der maximalen Wochenmenge kann kein „Guthaben“ in die Folgewoche übertragen werden.

Wie viel Platz braucht die Ware?
Je nach Produkt entsprechen 5.000 Tests (10x PZN 545222 1) in etwa 10 großen Kartons.

Wie erhalte ich das Begleitschreiben?
Es wurde eine Initial-Ausstattung von 5×500 Blatt des Begleitschreibens „Information zur Durchführung von COVID-19-Antigen Schnelltests durch Privatpersonen“ versandt.
Dieses ist an die Endverbraucher abzugeben.

In der Gebrauchsinformation steht „nicht für zu Hause geeignet“ oder „nur für die professionelle Anwendung“ – sind die Tests doch nicht für den Gebrauch von Privatpersonen geeignet?

•    Es handelt sich hierbei um einen Text des Herstellers.
•    Seit Ende Jänner „besteht die Möglichkeit, in Österreich Schnelltests zum Nachweis eines Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung in Verkehr zu bringen, obwohl diese vom Hersteller bisher nicht zur Eigenanwendung in Verkehr gebracht wurden“ (vgl BASG Information zur Selbstverpflichtung bezüglich Inverkehrbringen von SARS-CoV-2 Schnelltests). 
•    Dies gilt für Tests mit Probennahme im anterior nasalen Bereich oder ähnlich minimal invasive Probennahmen.
•    Dazu bedarf es einer Selbstverpflichtungserklärung zur Eigenanwendung („Heimtest“) durch den Hersteller 
•    Welche Hersteller oder Inverkehrbringer bereits diese Selbstverpflichtungserklärung zur Eigenanwendung eingebracht haben, entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Information des BASG: unter https://www.basg.gv.at/fuer-unternehmen/medizinprodukte/covid-19#c23005  – dies ändert sich laufend.


Informationen Stand 23.04.2021 15:00 
Änderungen vorbehalten.