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Wo die Apotheker Cannabisblüten prüfen

Apotheken dürfen seit 2017 Cannabisblüten auf Kassenkosten abgeben. Nicht bei uns, aber in Deutschland. Dr. Mario Wurglics, Co-Autor des Buches „Cannabis in der Apotheke – Erwerb – Abgabe – Beratung“, über die Folgen dieser Gesetzesänderung.
Herr Dr. Wurglics, seit 2017 können Schwerkranke in Deutschland auch unverarbeitete THC-haltige Cannabisblüten auf Rezept bekommen. In Österreich sieht die rechtliche Situation anders aus. Können Sie die Unterschiede erläutern? 

Mario Wurglics: Bis 2017 gab es keinen Unterschied: In beiden Ländern waren Cannabisprodukte in Apotheken in Form von Dronabinol und Cannabidiol Tropfen, Lösungen und Kapseln erhältlich. Dann machte in Deutschland die große Gesetzesänderung auch die Blüten verschreibungsfähig. 

Wie hat sich diese deutsche Gesetzesänderung auf die Nachfrage ausgewirkt?

Mario Wurglics: Vor 2017 gab es in Deutschland rund 1.000 Sondergenehmigungen für Patienten, die sich mit Cannabisblüten versorgen durften. Dann wurde, in der Absicht, es den Patienten leichter zu machen, das Gesetz geändert. Schon im ersten Jahr darauf wurden rund 8.000 Anträge bei den Krankenkassen gestellt. Das ging deutlich über das erwartete Maß hinaus. 

Wer bekommt Cannabis als Droge verschrieben? 

Mario Wurglics: Es ist generell zugelassen worden, aber man kann davon ausgehen, dass chronische Schmerzen die Indikation Nummer eins sind. Der Gesetzgeber hat ein paar Hürden ins Gesetz eingebaut, die aber weich formuliert sind: Der Patient muss austherapiert sein – es darf also keine alternative, noch nicht ausgereizte Therapiemöglichkeit geben. Unter dieser Voraussetzung, und wenn „Aussicht auf eine positive Auswirkung“ besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. 

Was kostet ein Gramm Apotheken-Cannabis – beispielsweise für Privatpatienten? 

Mario Wurglics: Das ist sortenabhängig und nicht ganz billig. Denn die Apotheke muss jede Cannabis-Blütencharge prüfen – mikroskopisch und mit einer Dünnschichtchromatographie –, um die Qualität garantieren zu können. Und für diese Prüfung wird ein 100-prozentiger Preisaufschlag festgesetzt. 

Woher stammt das THC-haltige Cannabis, das in Deutschland verkauft wird? 

Mario Wurglics: Momentan wird ausschließlich importiert, aus Kanada und den Niederlanden. Aber ab nächstem Jahr soll Cannabis auch in Deutschland angebaut werden. 

Sie kennen die Situation beider Länder – Österreich und Deutschland: Welche Gesetzeslage halten Sie für sinnvoller?

Mario Wurglics: Die Cannabisblüten bedeuten schon eine Erweiterung der Therapiemöglichkeiten. Aber ich halte Cannabis-Extrakte für sinnvoller. Denn es stellt sich die Frage, wie der Patient die Blüten konsumieren soll. Einen Joint zu drehen oder aus diesem Betäubungsmittel Kekse zu backen kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein! Und in Form eines Tees verlieren die Blüten viel von ihrer Wirksamkeit. Ein Verdampfer, mit dem man die Blüten inhaliert, scheint mir der einzig gangbare Weg zu sein. Oder, wie gesagt, Extrakte, die oral eingenommen werden, wie sie auch in Deutschland auf dem Markt sind.

„Die Apotheke muss jede Cannabis-Blütencharge prüfen – mikroskopisch und mit einer Dünnschichtchromatographie –, um die Qualität garantieren zu können.“

In Österreich ist THC auch unter dem Namen „Dronabinol“ erhältlich.

Mario Wurglics: Ja, Dronabinol ist der internationale Freiname für den Wirkstoff THC. Diese Reinsubstanz ist seit Jahren in der Therapie eingeführt. Die Verschreibung von Dronabinol und dem THC-haltigen Mundspray Sativex® findet auch hierzulande täglich statt. 

Welche Nebenwirkungen hat THC in Form von Dronabinol oder Sativex®? Macht es abhängig?

Mario Wurglics: Die Abhängigkeit ist das geringste Problem, das wir bei Cannabisprodukten haben – Nikotin und Alkohol zeigen ein deutlich höheres Abhängigkeitspotenzial. Als seltene Nebenwirkungen treten Halluzinationen, Bluthochdruck oder starkes Schwitzen auf. Häufiger leiden die Patienten unter Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen, Cannabis kann Depressionen auslösen oder den Appetit steigern. Am häufigsten hört man von Müdigkeit und Schwindel. Die Patienten sagen: „Ja, gewirkt hat es, aber ich war den ganzen Tag erschöpft.“ Diese Nebenwirkungen können auftreten, müssen aber nicht. Das ist eine Frage der Dosis. Man steigt mit einer geringen Dosis ein und steigert sie allmählich. 

Welche Erfahrungen haben die deutschen Apotheker seit der Gesetzesänderung 2017 mit dem Cannabis gemacht?

Mario Wurglics: Das größte Problem war und ist die Verfügbarkeit der Blüten. Außerdem gibt es Diskussionen um die Identitätsprüfung. Hier gibt es regional unterschiedliche Regelungen. Und: Einige Apotheker könnten sich an der Staub- und Geruchsentwicklung beim Zermahlen der Blüten stören. 

Gibt es Versuche, das Apotheken-Cannabis missbräuchlich zu verwenden? 

Mario Wurglics: Das ist schwer festzustellen. Wenn der Arzt es unverarbeitet verschreibt, weiß der Apotheker ja nicht, was der Patient damit tut. Man kann nur vermuten, dass einige es als Joint rauchen. Ob das jetzt missbräuchlich ist oder wirklich eine Symptomatik behandelt wird, bleibt die Frage. Aber so viel lässt sich zumindest schon sagen: Der deutsche Cannabis-Schwarzmarkt ist durch die Einführung in den Apotheken noch nicht zusammengebrochen. (lacht)

Infokasten:

Dr. Mario Wurglics,

geboren im burgenländischen Güssing, studierte Pharmazie in Graz und forscht derzeit am Institut für Pharmazeutische Chemie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main. Forschungsschwerpunkte: Analytik von Naturstoffen und von synthetischen Arzneistoffen in Plasma und ZNS. Beim Pharmazieforum der Herba Chemosan sprach er Ende Jänner 2019 über die „Legalisierung von medizinischem Cannabis – Erfahrungen aus Deutschland“.

© Text: Maya McKechneay; Fotos: Shutterstock (Titel: Yarygin, Fließtext: Africa Studio)